Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
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Steißlage (Beckenendlage, BEL): Während der Schwangerschaft liegt das Kind normalerweise mit dem Kopf nach oben in der Gebärmutter. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche haben sich schon 80 % der Kinder mit dem Kopf nach unten „eingestellt“, wie die Geburtshelfer*innen sagen, und bis zum Geburtstermin weitere 15 % – aber eben nicht alle: Etwa 4 % der Geburten erfolgen in Steißlage, d. h. das Kind kommt mit dem Kopf nach oben und dem Steiß nach unten zur Welt (Steißgeburt). Bei Frühgeburten kommt diese Lage mit 10–15 % entsprechend häufiger vor.
Die Geburt bei Steißlage ist aus mehreren Gründen risikoreicher als Geburten, bei denen der Schädel vorangeht:
Wegen dieser Risiken versucht die Geburtshelfer*in, entweder das Kind ab der 37. Schwangerschaftswoche vor der Geburt aus der Steißlage in eine Schädellage zu drehen (äußere Wendung). Gelingt dies nicht, kann die Frau das Kind trotzdem natürlich entbinden. Allerdings haben nicht alle Kliniken Erfahrung bei Geburten aus der Beckenendlage. Deshalb lohnt es sich, vor der Geburt das Gespräch mit der Klinik zu suchen. Als Alternativen zur äußeren Wendung werden die Indische Brücke (Lagerungsübung), Moxibustion (Wärmebehandlung der Akupunkturpunkte), Akupunktur und die Zilgrei-Methode (Atemtechnik) angeboten. Ihre Wirksamkeit ist aber umstritten.
Es gibt aber auch Umstände, unter denen sich ein Kaiserschnitt nicht vermeiden lässt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
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