Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
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Einige – normalerweise harmlose – Infektionen gefährden das ungeborene Kind in seiner Entwicklung. Gegen Röteln, Zytomegalie und Windpocken kann sich die Mutter aber impfen lassen und so auch das Ungeborene schützen.
Da die Impfmöglichkeiten in der Schwangerschaft sehr eingeschränkt sind, empfiehlt das Robert-Koch-Institut, folgende Impfungen im Vorfeld einer Schwangerschaft durchführen bzw. auffrischen zu lassen:
Wenn kein Impfschutz besteht und es trotz aller Vorsicht zum Kontakt mit den Erregern von Masern, Mumps, Röteln, FSME, Hepatitis B, Windpocken oder Tollwut kommt, wird eine Sonderform der Impfung vorgenommen, bei der der Mutter vorsichtshalber „fertige“ Antikörper in Form von Immunglobulinen gespritzt werden. Dabei handelt es sich um Passivimpfungen.
Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
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