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Lithium (Quilonum®, Hypnorex®) eignet sich sowohl zur Behandlung einer akuten Manie als auch zur Vorbeugung manisch-depressiver Zustände (manisch-depressive Erkrankung). Lithium wird über längere Zeiträume (Monate bis Jahre) verordnet, um dem erneuten Auftreten von akuten Krankheitsschüben vorzubeugen.
Die Nebenwirkungen einer richtig eingestellten Lithiumtherapie sind meistens nicht sehr stark ausgeprägt und umfassen:
Schon eine leichte Überdosierung aber kann starke Nebenwirkungen auslösen, so z. B. starke Beschwerden im Magen-Darm-Trakt sowie extreme Müdigkeit, Schwindel oder ausgeprägtes Zittern. Auch kann starkes Schwitzen, Fieber, Durchfall oder die Einnahme von entwässernden Medikamenten (Diuretika) die Bindung von Lithium im Gehirn verstärken und ebenfalls die genannten Nebenwirkungen auslösen. Deshalb muss der Arzt in regelmäßigen Abständen die Lithiumkonzentration im Blut überwachen, da Lithium eine geringe therapeutische Breite aufweist (d. h., dass schon geringfügig zu niedrige Blutspiegel zum Wirkungsverlust und bereits mäßig erhöhte Blutspiegel zu zusätzlichen Nebenwirkungen führen). Bei einer Langzeitanwendung von mindestens zehn Jahren steigt das Risiko für Nierentumoren. Auch Beeinträchtigungen der Nierenfunktion sind bei langfristiger Gabe von Lithium häufig.
Der Arzt überwacht in regelmäßigen Abständen die Lithiumkonzentration im Blut, da schon leicht erniedrigte Blutspiegel zum Wirkungsverlust führen und bereits leicht überhöhte Blutspiegel zu zusätzlichen Nebenwirkungen. Zusätzlich werden die Kreatinin-Clearance, der TSH-Wert sowie das Körpergewicht überwacht.
Jeder Patient, der Lithium einnimmt, sollte einen Lithiumausweis bei sich tragen, in dem die Tagesdosis und die Ergebnisse der letzten Kontrolluntersuchung vermerkt sind. Zur Vorbeugung einer Vergiftung sollten keinerlei Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden (auch keine frei verkäuflichen!) und normal gesalzene Kost gegessen werden.
Lithium sollte bei bestehenden schweren Nierenfunktionsstörungen, bei kurz zurückliegendem Herzinfarkt sowie in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht verordnet werden.
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