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Kuren sollen zum einen Krankheiten verhindern, also vorbeugend wirken, zum anderen die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall ermöglichen, also der Rehabilitation dienen. Der Begriff „Kur“ wird heute offiziell gar nicht mehr verwendet; stattdessen sprechen die Krankenkassen von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Bei der Rehabilitation geht es darum, die Folgeschäden von Krankheiten oder Verletzungen möglichst gering zu halten.
Weiterführende Informationen
Wie ein Blick nach Frankreich, England oder in die USA zeigt, sind medizinische Kuren außerhalb des deutschsprachigen Raums nur wenig bekannt. Und Skeptiker bezeichnen das Kurwesen hierzulande schon mal als einen „von Bismarck zur sozialen Befriedung geförderten Zauberberg-Sumpfblüten-Zopf“ (Prof. Klaus Dörner). Tatsächlich ist bis heute unklar, welchen medizinischen Wert das Kurwesen in einem modernen Gesundheitssystem hat. Kritiker geben zu bedenken, dass die für Kuren eingesetzten Geldmittel durch Hilfsangebote vor Ort weitaus besser genutzt werden könnten. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung sei weniger durch Erholung als vielmehr durch Lösung von Konflikten und Entlastung im Alltag zu erreichen. Viele Gesundheitsprobleme beträfen zudem ein ganzes System (z. B. das System Familie), das durch Kuren nur in Ausnahmefällen ganzheitlich zu erreichen ist. Außerdem stünden für viele der ehemals in Kuren behandelten Erkrankungen wie z. B. Asthma oder Neurodermitis heute wirkungsvolle Medikamente und vor Ort durchzuführende Therapiekonzepte zur Verfügung.
In der Tat greifen Kuren noch heute sehr stark auf physikalische Anwendungen zurück (z. B. Bäder- und Massagetherapie) und damit auf passive Therapieformen, für die ein wissenschaftlicher Wirknachweis nicht immer gegeben ist. Andererseits können gut geplante Kuren gerade in der Rehabilitation Konzepte und Lösungswege vermitteln, ohne die so mancher Knoten im Alltag gar nicht zu lösen wäre.
Zu erwarten ist, dass das Kurwesen vor dem Hintergrund der knapper werdenden Geldmittel im Gesundheitswesen in Zukunft stärker auf den Prüfstand gestellt wird. Mutter-Kind-Kuren werden dagegen seit der Gesundheitsreform 2007 verstärkt gefördert.
Einen Kurantrag kann jeder stellen, der körperlich oder psychisch erkrankt ist, er braucht dazu allerdings ein Attest seines Arztes (Haus- oder Facharzt). Die Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung (ehemals BfA/LVA) schicken auf Anfrage entsprechende Formulare und Verzeichnisse von Kurhäusern zu. Bei der Antragstellung helfen der Arzt oder auch Wohlfahrtsverbände wie der VdK oder das Müttergenesungswerk. Der Antrag wird dann beim Kostenträger (Krankenkasse, bei Arbeitnehmern auch die Rentenversicherung) eingereicht. Die Kassen schalten zur Prüfung des Anspruchs oft ihren eigenen medizinischen Dienst ein. Bis die Kur beginnt, vergehen meist mindestens 3 Monate – die Frist kann kürzer sein, wenn der Arzt „dringend“ im Attest vermerkt. Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen, ein Arzt in der Kureinrichtung kann aber einen Verlängerungsantrag stellen. Nach einer Kur müssen vor einem neuen Antrag in der Regel 4 Jahre verstreichen. Wird ein Antrag von der Krankenkasse abgelehnt, ist es möglich, innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Bleibt auch der zweite Widerspruch erfolglos, so kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Das Verfahren ist zwar kostenlos, kann sich aber über 1 Jahr hinziehen. Wird einem Kurantrag stattgegeben, werden die Kosten zumindest teilweise vom Träger übernommen. Meist muss aber ein Eigenanteil bezahlt werden; wie hoch der ist, hängt auch von der Kurart ab. Bei stationären Kuren, Anschlussbehandlungen oder ambulanter Rehabilitation müssen in der Regel 10 EUR pro Tag zugezahlt werden (dies gilt nicht für Kurmaßnahmen der Berufsgenossenschaften). Bei der ambulanten Vorsorge und der Kompaktkur werden nur die Arztkosten übernommen, alle anderen Leistungen tragen Sie selbst.
Bei den privaten Krankenkassen hängen die Zuzahlungen vom Vertrag ab.
Bei geringem Einkommen und chronischen Krankheiten können Sie sich von den Zuzahlungen entweder ganz oder teilweise befreien lassen. Da hierzu Belege vorgelegt werden müssen, lohnt es sich, alle Belege für Fahrtkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu sammeln; hierzu gibt es in Apotheken und bei Krankenkassen auch Nachweishefte zur Bescheinigung von Zuzahlungen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
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