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(Intrauterine) Insemination (IUI): Injizierung des durch Selbstbefriedigung des Manns gewonnenen Spermas in die Gebärmutter zum Zeitpunkt des Eisprungs. Bei Frauen mit unregelmäßigen oder gar keinem Zyklus erfolgt diese Methode in Kombination mit der hormonellen Stimulation der Eierstöcke. Da die Befruchtung durch den Samen des eigenen Partners stattfindet, spricht man auch von homologer Insemination.
Die Schwangerschaftsrate ist stark von den Gründen, die zu dieser Therapie führen, abhängig und beträgt pro Zyklus etwa 10 %.
Um die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung zu erhöhen, werden die besonders beweglichen Samen vor der Injektion aus der Samenflüssigkeit „gewaschen" und in konzentrierter Form aufbereitet. Danach spritzt der Arzt sie mit einer auf einen Katheter aufgesetzten Spritze durch den Muttermund in die Gebärmutterhöhle.
Der häufigste Grund für die Intrauterine Insemination ist eine zu geringe Anzahl (beweglicher) Spermien in der Samenflüssigkeit des Mannes. Weitere Indikationen können die Bildung von Antikörpern gegen Spermien (Immunologische Sterilität), die Veränderung des Gebärmutterhalsschleims (Zervikale Sterilität) oder ein vernarbter Muttermuttermund sein (Uterine Sterilität).
Fremdinsemination (Donogene Insemination, Heterogene Insemination, Spendersamen): Durchführung der Insemination mit Samen eines unbekannten Spenders, bei der der Samen in der Regel von einer Samenbank stammt. Die Besamung erfolgt während des natürlichen Eisprungs der Frau oder nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke.
Seit 1986 in Deutschland eine legale Behandlungsmethode, bei
Die Behandlung erfolgt in einer Frauenarztpraxis oder einem Zentrum für Reproduktionsmedizin.
Eine Samenbank stellt Paaren mit ungewollter Kinderlosigkeit Samenproben qualifizierter, d. h. gesunder Männer zwischen 20 und 39 Jahren, zur Verfügung. Die Spender sind nach Blutgruppen, genetischen Merkmalen, Beruf und Interessenprofil katalogisiert, was dem Paar eine Auswahl der von ihnen gewünschten Merkmale für ihr Kind erlaubt; meist sollen diese denen des (Ehe)Partners entsprechen. Der Spender selbst bleibt anonym.
Eine umfassende Aufklärung des Paares über rechtliche, medizinische und soziale Aspekte sowie eine schriftliche Einwilligung vor Behandlungsbeginn ist seitens der Samenbank verpflichtend. Dabei geht es um das Verhältnis zwischen Kind, Eltern und Samenspender, d. h. um Abstammungs-, Unterhalts- und Erbrecht. Der Spender verzichtet beispielsweise auf Auskunft über Anzahl und Identität der mit seinem Samen gezeugten Kinder und ist selbst vor Ansprüchen des Empfängerpaares geschützt. In Deutschland gilt der soziale Vater automatisch als der genetisch vermutete und ist als solcher demnach auch unterhalts- und erbpflichtig.
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