Salzverzicht gehört zu den Basismaßnahmen bei der Behandlung von Bluthochdruck. In manchen Fällen reicht das nicht – dann ist der Salzersatz besser.
Salz als Hochdrucktreiber
Sal…
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Die Psychiatrie (Seelenheilkunde) befasst sich als Fachgebiet der Medizin mit der Erforschung, Diagnose und Therapie seelischer Krankheiten, ihrer Prävention und Rehabilitation. An der Versorgung psychisch Kranker sind neben Fachärzten für Psychiatrie (Psychiater) auch Psychologen, psychiatrisch weitergebildete Fachkrankenpfleger und schwestern sowie viele weitere Sozialberufe beteiligt.
Nach deutscher Tradition gibt es auch Nervenärzte. Sie sind Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, haben also beide Facharztausbildungen und stellen die Mehrheit der niedergelassenen psychiatrisch tätigen Ärzte. Viele psychisch Kranke werden aber am Wohnort direkt von ihrem Hausarzt betreut, der für die Behandlung psychisch Kranker die Zusatzqualifikation Psychotherapie erwerben kann.
Aus der (Allgemein-)Psychiatrie haben sich mehrere Unterdisziplinen entwickelt, so die Gerontopsychiatrie für die Versorgung älterer psychisch kranker Menschen (z. B. mit Demenz), die Forensische Psychiatrie zur Begutachtung und Behandlung psychisch kranker Straftäter sowie die Kinder- undJugendpsychiatrie zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Heranwachsender.
Für die zeitaufwendige und schwierige psychotherapeutische Versorgung gibt es in Deutschland komplizierte Regelungen, letztendlich aber gilt: Nur approbierte Diplom-Psychologen und Ärzte mit (zusätzlicher) Qualifikation in Psychiatrie oder Psychosomatik dürfen Psychotherapien anbieten. Sie erlangen – je nach ihrem Grundberuf – den Titel Ärztlicher Psychotherapeut (mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“) bzw. Psychologischer Psychotherapeut. Beide können ihre Leistungen eigenständig mit den Krankenversicherungen abrechnen. Für die Kostenübernahme sind jedoch vorausgehende Begutachtungen erforderlich, es sind auch nur bestimmte Psychotherapieverfahren übernahmefähig. Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind zusätzlich Sozialpädagogen zugelassen.
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