Gesundheit heute

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Sofortmaßnahmen am Unfallort
Esmarch-Handgriff: Beim Bewusstlosen erschlafft die Muskulatur, sodass die Zunge zurückfallen und die Atemwege verlegen kann. Um dies zu verhindern, überstreckt der Ersthelfer den Hals und hebt das Kinn an. Dieses Manöver hält die Zunge in der vorderen Mundhöhle und hält so die Atemwege frei. Wird eine Verletzung der Halswirbelsäule vermutet, so wird lediglich das Kinn angehoben.
Copyright: Familie Dres. med. Claudia und Arne Schäffler, Augsburg

Das erste Glied der Rettungskette besteht in den sofort am Notfallort zu ergreifenden Maßnahmen. Zu diesen Sofortmaßnahmen zählen:

  • Bei Unfällen das Sichern der Unfallstelle und Retten des Verunglückten aus der Gefahrenzone, z. B. mithilfe des Rautek-Griffs.
  • Prüfung des Bewusstseins
  • Hilfe- bzw. Notruf
  • Prüfung der Atmung und, falls erforderlich, die sofortige Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Sachgerechte Lagerung des Verunglückten, z. B. in der stabilen Seitenlage
  • Suche nach Verletzungen und Blutstillung
  • Schockbekämpfung.

Rautek-Griff

Der Rautek-Griff hilft, einen Verletzten rasch aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Der Helfer stellt sich hinter den Verletzten und umgreift mit seinen Armen die Brust des Verletzten. Nun legt der Helfer einen Unterarm des Verletzten quer vor dessen Bauch. Anschließend greift der Helfer mit beiden Armen unter den beiden Achseln des Verletzten durch und umschließt dessen Handgelenk und Unterarm mit jeweils einer Hand. Jetzt kann der Helfer den Verletzten vorsichtig aus dem Gefahrenbereich ziehen.

Prüfung des Bewusstseins

Der Verunglückte wird als Erstes laut angesprochen („Wie heißen Sie?“). Reagiert er nicht, wird er kurz berührt (z. B. Rütteln an der Schulter), da Schwerhörigkeit eine Bewusstseinsstörung vortäuschen kann. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, so ist der Patient bewusstlos.

Reagiert der Patient auf Ansprache oder Anfassen, so wird er zunächst – soweit die Situation es zulässt – in der vorgefundenen Position belassen, und der Notruf getätigt.

Prüfung der Atmung

Wenn Sie feststellen, dass ein Verletzter bewusstlos ist, prüfen Sie sofort die Atmung.

  • Bringen Sie den Verunglückten in Rückenlage, beugen Sie seinen Kopf nach hinten und heben Sie sein Kinn dabei etwas nach oben an (Esmarch-Handgriff). Dies wird empfohlen, weil bei Bewusstlosen die Muskulatur häufig erschlafft, sodass die Zunge zurückfällt und die Atemwege verlegt.
  • Nach Überstrecken des Kopfs halten Sie Ihre Wange dicht über Mund und Nase des Verunglückten und beobachten gleichzeitig dessen Brustkorb. Diese Prüfung soll nicht länger als zehn Sekunden dauern.

Atmet der Patient, so können Sie dies sehen (Heben und Senken des Brustkorbs), hören (Atemgeräusche) und fühlen (Luftbewegung an der Wange).

Bei vorhandener Atmung wird der Verunglückte in die stabile Seitenlage gebracht. Atmet er nicht normal (d. h. seine Atmung ist schnappend oder fehlend), wird – soweit bisher noch nicht geschehen – der Notruf getätigt und danach gleich mit der Wiederbelebung begonnen.

Im Gegensatz zu früheren Empfehlungen wird beim Erwachsenen nach Feststellung einer unzureichenden Atmung die Wiederbelebung nicht mehr mit zwei Atemspenden, sondern sofort mit der Herzdruckmassage begonnen. Auch die früher übliche Prüfung des Kreislaufs entfällt, insbesondere wird Laienhelfern heute nicht mehr empfohlen, den Puls zu fühlen, da sich dies als zu ungenau und zeitaufwendig erwiesen hat.

Die stabile Seitenlage

Bei bewusstseinsgestörten Patienten können infolge abnehmender Schutzreflexe Blut oder Erbrochenes in die Atemwege gelangen und im Extremfall zu einem Atemstillstand führen. Zudem erschlafft die Muskulatur, sodass die Zunge in den Rachen zurückfällt und die Atemwege verlegt. Um diese lebensbedrohlichen Komplikationen zu vermeiden, werden alle bewusstlosen Patienten mit ausreichender Eigenatmung in die stabile Seitenlage (stabile Seitenlagerung) gebracht. Erbrochenes und Blut können so seitlich aus dem Mund fließen, und die Zunge fällt nicht mehr zurück. Danach wird die Atmung ständig kontrolliert. Bei Verschlechterung des Zustands muss der Ersthelfer unverzüglich mit der Wiederbelebung, d. h. mit Herzmassage und Atemspende beginnen.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster; Dr. med. Arne Schäffler

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