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Sa: 09.00 - 14.00 Uhr
Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache von Kindern. Gründe sind mangelnde Beaufsichtigung von Nichtschwimmern und die Panikreaktion von Kleinkindern, die plötzlich in „tieferes“ Wasser geraten. Erwachsene hingegen unterschätzen in offenen Gewässern oft Gefahren wie Strömungen oder Strudel – vor allem unter Alkoholeinfluss. Auch im Wasser plötzlich auftretende Herzinfarkte gehen oft dem Tod durch Ertrinken voraus.
Hilferufe oder panisches Umherpaddeln im Wasser sind – auch im städtischen Schwimmbad – ernst zu nehmen. Alarmieren Sie auf jeden Fall sofort den Bademeister oder die Strandwacht. Sind Sie in der Situation alleine und fühlen Sie sich dazu in der Lage, versuchen Sie den Ertrinkenden so schnell wie möglich aus dem Wasser zu holen.
Ist der Gerettete noch bei Bewusstsein, so entfernen Sie die nasse Kleidung und rubbeln ihn vorsichtig trocken. Decken Sie ihn zu und flößen ihm warme Getränke ein. Ist der Betroffene bewusstlos, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage. Wenn Sie einen Atem- und Kreislaufstillstand feststellen, beginnen Sie unverzüglich mit der Wiederbelebung und setzen einen Notruf ab.
Die Annahme, dass bei Ertrinkungsopfern zuerst das Wasser aus der Lunge gepumpt werden muss, ist unsinnig. Wasser dringt in kurzer Zeit weder in die Lunge, noch kann es dort schnell wieder herausgepumpt werden. Auch würde die Zeitspanne des lebensbedrohlichen Sauerstoffmangels nur unnötig verlängert.
Geben Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen auf keinen Fall frühzeitig auf. Beim Ertrinken im kalten Wasser ist eine Wiederbelebung auch bis zu 60 Minuten nach dem Unfall noch sinnvoll, da sich der Sauerstoffbedarf des Gehirns durch eine starke Unterkühlung auf ein Minimum verringert.
Der Notarzt ist immer zu rufen, auch wenn ein Beinahe-Ertrunkener nach kurzer Reanimation wieder atmet und das Bewusstsein wiedererlangt. Die Situation kann sich noch Stunden später – besonders bei Ertrinkungsunfällen im Salzwasser – durch in die Lunge gelangtes (Salz-)Wasser erneut verschlimmern.
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