Säureblocker gelten als gut verträglich. Bei längerfristiger Einnahme drohen allerdings Nebenwirkungen. Insbesondere für Patient*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen kann das…
mehrMo.-Fr.: 08.00 - 18.30 Uhr
Sa: 09.00 - 14.00 Uhr
Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.
Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.
Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.
Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.
Säureblocker gelten als gut verträglich. Bei längerfristiger Einnahme drohen allerdings Nebenwirkungen. Insbesondere für Patient*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen kann das…
mehr
Für ein gesundes langes Leben sind nicht nur gute Gene verantwortlich. Man kann auch einiges selbst dafür tun - zum Beispiel sich weniger ärgern.
Optimistische Menschen werden…
mehr
Nicht nur bei Kindern ist die Anwendung von rektalen Zäpfchen oft sinnvoll. Leiden Erwachsene etwa an starkem Brechdurchfall, bleiben normale Tabletten nicht lang genug im…
mehr
Sportliches Gehen kann die Kniegelenksarthrose aufhalten. Das trifft allerdings nicht auf Menschen zu, die mit X-Beinen durch die Welt laufen.
Leichtes Walking oder Wandern
Zur…
mehr
Die meisten Menschen wissen, dass starkes Übergewicht (Adipositas) nicht gesund ist. Weniger bekannt ist aber, dass Adipositas auch die Chancen auf ein Kind verringern und…
mehr
Salzverzicht gehört zu den Basismaßnahmen bei der Behandlung von Bluthochdruck. In manchen Fällen reicht das nicht – dann ist der Salzersatz besser.
Salz als Hochdrucktreiber
Sal…
mehr