Nikotin gibt es in verschiedensten Formen: Von der klassischen Zigarette über E-Zigaretten bis zum Nikotinbeutel. Doch keine Form ist harmlos.
Verschiedene Formen untersucht
Das…
mehrMo.-Fr.: 08.00 - 18.30 Uhr
Sa: 09.00 - 14.00 Uhr
Parameter
Schnelltest im Urin; Antikörpernachweis im Blut; Keimnachweis im Dusch- oder Badewasser
Fragestellung
Liegt eine Legionelleninfektion vor? Besteht durch das Duschwasser eine Infektionsgefahr?
Bewertung
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die insbesondere bei alten Menschen und Abwehrgeschwächten schwere Lungeninfektionen verursachen können. Unterhalb einer Wassertemperatur von 20 °C können sie sich nicht mehr vermehren, bei über 60 °C sterben sie ab. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch legionelleninfizierte Aerosole (eingeatmete kleinste Wassertröpfchen), z.B. durch die zentrale Warmwasserversorgung in Wohnhäusern, durch Klimaanlagen oder Inhalationsgeräte. Eine Übertragung durch Trinken von Wasser oder von Mensch zu Mensch findet nicht statt.
Der Schnelltest aus dem Urin und der Antikörpernachweis im Blut dienen dem Nachweis einer Infektion des Patienten. Diese Tests sollten keine IGeL-Leistung sein, denn falls bei einem Beschwerdebild eine Legionellen-Infektion differentialdiagnostisch in Frage kommt, stellen diese Untersuchungen normale Kassenleistungen dar.
Anders verhält es sich bei der Untersuchung des Duschwassers, ohne dass Hinweise für eine Infektion vorliegen. Die Gefahr einer Besiedlung von Duschvorrichtungen durch Legionellen besteht dann, wenn das Wasser in den Wasserleitungen nicht über 60 °C erhitzt wird. Gefährdeten ist zu empfehlen, die Wassertemperatur ihrer Warmwasserbereitung möglichst hoch zu stellen (ggf. wegen der Rohre bei Firma oder Handwerker nachfragen) und insbesondere bei nur gelegentlicher Benutzung der Zapfstelle das Wasser vor dem Duschen oder Baden ablaufen zu lassen. Weitere, zumindest zum Teil vermeidbare Gefahrenquellen sind z.B. Luftbefeuchtungs- und Klimaanlagen, Whirlpools sowie Duschen in Schulen, Turnhallen oder Hotels. Bei Inhaliergeräten sollten die Hygienevorschriften des Herstellers penibel beachtet werden. 100%-iger Schutz ist allerdings selbst bei Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen nicht zu erreichen.
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