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Sa: 09.00 - 14.00 Uhr
Präimplanationsdiagnostik (PID): Genetische Untersuchung embryonaler Zellen vor dem Transfer in die Gebärmutter bei der IVF. Ziel der Untersuchung ist es, bestimmte Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen zu erkennen; ist eine Erbkrankheit vorhanden, kann sich das Paar gegen einen Transfer des betroffenen Embryos in die Gebärmutter entscheiden. Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nicht erlaubt, in Großbritannien, Belgien und den Niederlanden hingegen darf sie bei bestimmten Erbkrankheiten angewandt werden.
Bei der Eizellenspende spendet eine anonyme Spenderin an eine andere Frau eine Eizelle, die im Rahmen einer IVF-Behandlung befruchtet und als Embryo wieder eingesetzt wird. Der Samen stammt im Normalfall vom Ehemann, kann bei verringerter Samenqualität aber auch gespendet sein. Das Verfahren ermöglicht auch den Frauen eine Schwangerschaft, deren Eierstöcke keine Eizellen (mehr) produzieren, beispielsweise nach einer Strahlen- oder Chemotherapie, bei einer schweren Erbkrankheit oder nach den Wechseljahren. In den USA, Großbritannien, Belgien, Spanien, Finnland, Portugal, Bulgarien, Dänemark, Südafrika ist das Verfahren erlaubt und lockt Paare an, die in Deutschland keine Chance mehr auf ein eigenes Kind sehen. Die Kosten schwanken je nach Land und gewählter Klinik und liegen zwischen 2 500–7 000 € pro Versuch (in den USA teilweise doppelt soviel).
Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau gegen Bezahlung das Kind anderer Eltern aus, wenn die „echte" Mutter eine stark fehlgebildete oder keine Gebärmutter mehr hat. In manchen Fällen spendet die Leihmutter auch gleichzeitig die Eizelle. In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Norwegen und Schweden gilt die Leihmutterschaft als Straftat. Explizit erlaubt ist sie in Belgien, Großbritannien und den USA. Eine Leihmutter verlangt allerdings ~ 30 000 € für das Austragen des Kindes.
Weiterlesen: Die Möglichkeiten der Sterilitätstherapie im Überblick
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