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Gehirnerschütterung (Commotio cerebri): meist infolge eines Sturzes auftretende, leichteste Form einer Schädel-Hirn-Verletzung. Die typischen Beschwerden wie Verwirrtheit, Erinnerungslücken und manchmal auch kurzzeitige Bewusstlosigkeit sind Zeichen einer vorübergehend gestörten Hirnfunktion ohne nachweisbare Schäden des Gehirns. Die häufig verwendete Bezeichnung Gehirnerschütterung entspricht der leichten Schädel-Hirn-Verletzung (Schädel-Hirn-Trauma Grad I, SHT I).
Die Behandlung besteht vor allem in körperlicher und geistiger Ruhe, wobei der Betroffene über 24 Stunden beobachtet werden sollte. Die häufig begleitende Übelkeit und/oder die Kopfschmerzen lindert der Arzt mit Medikamenten.
Sofort den Arzt rufen, wenn
Medizinisch gesehen gehört die Gehirnerschütterung zu den Schädel-Hirn-Verletzungen, auch Schädel-Hirn-Traumata (SHT) genannt. Diese SHT teilt man anhand der Glasgow-Koma-Skala in 3 Schweregrade ein, wobei die Gehirnerschütterung dem SHT Grad 1 entspricht. Früher galt eine kurze Bewusstlosigkeit als Diagnosekriterium. Heute weiß man, dass auch ohne Bewusstlosigkeit eine Gehirnerschütterung vorliegen kann. Im Gegenteil, Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit sind bei der Gehirnerschütterung eher selten. Häufig sind dagegen Schwindel und Verwirrtheitszustände, ebenso Erinnerungslücken für die Zeit bis zur Gehirnerschütterung. Neurologische Ausfälle bestehen bei einer Gehirnerschütterung nicht, und auch das CT des Gehirns ist unauffällig.
Eine Verletzung des Kopfes ohne jede Hirnfunktionsstörung oder Verletzung des Gehirns bezeichnet der Arzt als Schädelprellung.
Patienten mit einer Gehirnerschütterung geht es meist schon wieder recht gut, wenn der Notarzt am Unfallort eintrifft. Um ernstere Verletzungen auszuschließen, werden sie jedoch trotzdem ins Krankenhaus gebracht.
Wie schwer das Schädel-Hirn-Trauma ist, beurteilt der Arzt anhand der Glasgow-Koma-Skala meist schon am Unfallort. Der Punktwert ("Score") kann auch von Laien anhand der drei Kriterien Bewegung, Sprechen und Augenöffnen errechnet werden. Dazu werden die Punktwerte der drei Kriterien addiert.
Bewegung
Sprechen
Augenöffnen
Ein bewusstseinsklarer Patient hat immer 15 Punkte. Erreicht ein Schädel-Hirn-Verletzter bei der Zustandsbeurteilung mehr als 12 Punkte, so handelt es sich um eine Gehirnerschütterung (SHT Grad I). Erreicht er 9–12 Punkte, so hat er eine mittelschwere Schädel-Hirn-Verletzung (Schädel-Hirn-Trauma Grad II), bei Werten darunter eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung oder ein Schädel-Hirn-Trauma Grad III. Maßgeblich ist dabei der schlechteste Wert in den ersten 48 Stunden nach der Verletzung.
Im Krankenhaus veranlassen die Ärzte das Röntgen des Schädels, um Verletzungen auszuschließen. Ob ein CT des Gehirns erforderlich ist, hängt vom Zustand des Verletzten ab. Bei einem jüngeren Verletzten mit voller Punktzahl in der Glasgow-Koma-Skala am Unfallort und ohne Zeichen eines Schädelbruchs, sehen die Ärzte meist von einem CT ab. Wichtig ist, dass auch vorübergehend keine Bewusstseinstrübung, Amnesie oder neurologische Störung vorgelegen hat. Das Risiko, dass sich bei einem solchen Patienten in den folgenden Stunden noch eine Hirnblutung entwickelt, ist so gering, dass die meisten Ärzte auch eine Überwachung im Krankenhaus nicht für notwendig halten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, etwa dass Angehörige in den folgenden 12–24 Stunden regelmäßig nach dem Verletzten sehen und dass der Betroffene ganz normal essen und trinken kann ohne zu erbrechen.
Ergibt sich bei der Untersuchung nur der geringste Hinweis auf weitreichende Folgen, erbricht der Verunfallte mehrfach oder ist er schon älter, wird ein CT angefertigt. Ein CT ist auch notwendig, wenn der Patient Medikamente zur Herabsetzung der Blutgerinnung einnimmt oder unter Blutgerinnungsstörungen leidet, weil es in diesen Fällen schon durch eine leichte Schädelprellung zu einer Hirnblutung kommen kann. Je nach Beschwerden werden auch andere Ärzte hinzugezogen, z. B. ein Augenarzt bei Sehstörungen.
Bei unklarem Unfallhergang versuchen die Ärzte, die Unfallursache mit weiteren Untersuchungen aufzudecken. So können hinter einem Sturz mit nachfolgender Gehirnerschütterung z. B. auch Herzrhythmusstörungen oder eine Unterzuckerung stecken. Um dies abzuklären, veranlassen die Ärzte z. B. ein EKG oder bestimmen den Blutzucker.
Differenzialdiagnosen. Beim Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ist immer ein Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades auszuschließen.
Bei einer Gehirnerschütterung ist keine besondere Behandlung möglich – und auch nicht nötig. Normalerweise reicht es, wenn sich der Verletzte ein paar Tage schont. Gegen Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit verordnen die Ärzte kurzzeitig Medikamente, z. B. bei Kopfschmerzen Paracetamol (z. B. ben-u-ron®).
Kommt es nach 1–5 Tagen zu neuen oder verstärkten Beschwerden, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Selten entwickelt sich ein subdurales Hämatom.
In der Regel klingt eine Gehirnerschütterung nach einigen Tagen ohne Folgen ab.
Etwa 15 % der Menschen mit einer Gehirnerschütterung entwickeln ein postkommotionelles Syndrom, das über Wochen, Monate und manchmal sogar Jahre anhalten kann. Je nach Ausprägung leiden die Betroffenen unter Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Schlafproblemen und emotionalen Überreaktionen. Der Auslöser für diese Beschwerden ist nicht bekannt, allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit, ein postkommotionelles Syndrom zu entwickeln mit jeder erlittenen Gehirnerschütterung.
Wenn Sie nach Ihrer Gehirnerschütterung unter Konzentrationsstörungen, Stimmungsschwankungen oder anderen Beschwerden leiden, können folgende Maßnahmen helfen:
Kopfschutz. Benutzen Sie beim Fahrradfahren immer einen zertifizierten Helm. Das gilt natürlich auch für andere unfallträchtige Sportarten wie Reiten, Inline-Skaten, Skilaufen und Skateboarden. Auch bei E-Scootern schützt ein Helm vor Kopfverletzungen.
Arbeitsschutz. Beachten Sie alle nötigen Maßnahmen beim Arbeitsschutz, verwenden Sie die geeignete Ausrüstung beim Arbeiten in großer Höhe, tragen Sie auf Baustellen einen Schutzhelm.
Sicherheitsgurt. Benutzen Sie beim Autofahren immer einen Sicherheitsgurt und Kindersitze für Ihr Kind. So reduzieren Sie die Gefahr, dass Sie sich bei abruptem Bremsen oder Unfällen den Kopf anschlagen.
Vorsicht beim Wassersport. Springen Sie nie – vor allem nicht mit dem Kopf voraus – in flache oder unbekannte Gewässer.
Weiterführende Informationen
Informationen zu Gehirnerschütterungen im Sport finden sich auf der Homepage des Vereins Kopf hoch e. V. unter www.kopf-hoch.net/gehirnerschütterung/ und auf der Website der Hannelore Kohl Stiftung unter www.schuetzdeinenkopf.de/LSHT_info_betroffene_eltern_trainer/LSHT_info_betroffene_eltern_trainer_leitfaden_erwachsene/
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