Bei der Anwendung von Kortison fürchten viele Anwender*innen Nebenwirkungen. Ob die Sorge bei der Selbstmedikation berechtigt ist, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
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Naturheilverfahren wurden bis vor 20 Jahren fast nur von Heilpraktiker*innen angeboten. Inzwischen behandelt aber die Mehrzahl der Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen ebenfalls naturheilkundlich. Jährlich erwerben in Deutschland über 2 500 Ärzt*innen eine Zusatzbezeichnung im Bereich der Komplementärmedizin wie Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie oder Chirotherapie/Manuelle Medizin. Wenn sich diese Bezeichnungen auf dem Praxisschild finden, bürgt das für eine entsprechende, von den Ärztekammern zertifizierte Ausbildung.
Ärzt*innen dürfen aber auch ohne diese Zusatzbezeichnungen Naturheilverfahren anwenden.
Bei den ~ 16 000 in Deutschland praktizierenden Heilpraktiker*innen gibt es solche geschützten Bezeichnungen für einzelne Naturheilverfahren bisher nicht. Heilpraktiker*innen erlernen ihren Beruf an privaten Schulen, die Dauer und Qualität der Ausbildung ist – da gesetzlich nicht geregelt – unterschiedlich. Lediglich eine vom Gesundheitsamt ausgerichtete Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Neben Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen sind in Deutschland nur noch die Psychotherapeut*innen für die selbstständige Behandlung zugelassen. Einen Grenzfall bilden die Physiotherapeut*innen. Sie sind einerseits berechtigt, sich auch in schwierigen Methoden wie der Osteopathie weiterzubilden und prüfen zu lassen, andererseits dürfen sie diese aber nach aktueller Rechtslage nur auf Verordnung einer Ärzt*in oder Heilpraktiker*in ausüben.
Inzwischen unterhalten auch einzelne Universitätskliniken komplementärmedizinisch arbeitende Ambulanzen, die insbesondere auf chronische Erkrankungen, Krebs und chronische Schmerzsyndrome spezialisiert sind (z. B. das Zentrum für naturheilkundliche Forschung an der Technischen Universität München).
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