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In Deutschland gehen nur jeder fünfte Mann und jede zweite Frau regelmäßig zu den gesetzlich empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
Dabei sind die meisten der heute als Kassenleistung kostenfrei angebotenen Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich geprüft und erfüllen nachweislich ihren Zweck, d. h., Krankheiten werden rechtzeitig entdeckt und die nachfolgende Behandlung ermöglicht dem Patienten ein längeres Leben. Seit 2008 müssen chronisch kranke Patienten, die in Deutschland eine Zuzahlungsverminderung für Medikamente beantragen, durch einen „Präventionspass" belegen, dass sie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs) regelmäßig durchführen oder sich beraten ließen. Die umstrittene Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können (also Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden sowie Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden).
Zu den Bewertungen der Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene.
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