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Kronen bzw. Teilkronen ersetzen die natürliche Zahnkrone, wenn sie stark beschädigt ist. Durch eine Krone bleibt der Zahn länger erhalten und kann z. B. später auch als Aufhängepunkt für weiteren Zahnersatz dienen. Im Normalfall wird die Krone aus Metall gegossen und (bei vorderen Zähnen oder sonst auf Wunsch) zahnfarben verblendet. Es gibt auch ganz aus Kunststoff oder Keramik gefertigte Kronen, diese sind jedoch teurer.
Für eine Überkronung eignen sich Zähne, deren natürliche Krone zwar weitgehend zerstört, deren Wurzel aber noch intakt ist. Wenn nur noch sehr wenig natürliche Zahnsubstanz erhalten geblieben und der Zahn wurzelbehandelt ist, wird eine Stiftkrone (Stiftzahn) mithilfe eines Stiftes in der Wurzel verankert.
Für die Herstellung einer Krone schleift der Zahnarzt den Zahn rundherum ab, bis er eine leicht konische Form hat. Dann nimmt er Abdrücke vom betroffenen Zahn und vom gegenüberliegenden Kiefer, mit denen das zahntechnische Labor die Krone auf das Gebiss abstimmt. Der Rand der Krone verläuft entweder in Höhe des Zahnfleisches oder, vor allem bei vorderen Zähnen, am besten leicht unterhalb davon. Zum Abschluss der ersten Sitzung wird eine provisorische Schutzkrone auf den Zahn gesetzt. In der nächsten Sitzung setzt der Arzt dem Patienten die Krone probeweise ein. Vollmetallkronen können gleich endgültig befestigt werden, bei verblendeten Kronen sucht der Patient spätestens jetzt die passende Zahnfarbe aus. Die Krone wird dann in der nächsten Sitzung ins Gebiss eingegliedert.
Bei einer Stiftkrone setzt der Zahnarzt einen Stift in die verbleibende Zahnwurzel, der als Pfeiler dient, um die Krone darauf stabil zu befestigen. Der Stift besteht aus Metall oder Glasfaser und wird in einem Wurzelkanal befestigt, der gerade verläuft, einen großen Durchmesser hat und noch fest im Kiefer sitzt. Die Krone wird separat angefertigt, dadurch lässt sie sich später austauschen.
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