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Sa: 09.00 - 14.00 Uhr
Vor der gynäkologischen Untersuchung befragt die Frauenärzt*in die Patientin zu den momentanen Beschwerden, nach Häufigkeit und Dauer der Periode, praktizierter Verhütung, Schwangerschaften, Krebserkrankungen in der Familie (vor allem Brust-, Gebärmutter- und Darmkrebs) und früheren gynäkologischen Eingriffen. Nach dieser gynäkologischen Anamnese und Messung des Blutdrucks erfolgt die gynäkologische Untersuchung und die der Brust.
Für die gynäkologische Untersuchung setzt sich die Patientin mit freiem Unterkörper auf den gynäkologischen Stuhl. Die Beine werden dabei etwas angewinkelt nach beiden Seiten weit geöffnet und durch eine schalenförmige Halterung für die Knie gehalten. Für viele Frauen ist diese Situation unangenehm, da sie intimste Körperbereiche einer Fremden zeigen müssen. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, kann bei Frauenärzt*innen eine Arzthelferin während der Untersuchung zugegen sein.
Die Ärzt*in beginnt mit der Inspektion und Untersuchung des äußeren Geschlechtsorgans: Sie achtet auf Veränderungen wie Entzündungen, Wucherungen, Fehlbildungen oder krankhaften (pathologischen) Ausfluss. Anschließend folgt die bimanuelle Tastuntersuchung (Untersuchung mit beiden Händen). Zur Beurteilung der Gebärmutterrückseite sowie des Raums zwischen Gebärmutter und Mastdarm (Douglas-Raum) tastet die Frauenärzt*in mit einem Finger auch den Enddarm aus (rektale Untersuchung).
Mit einem Scheidenabstrich untersucht die Ärzt*in oder das von ihr beauftragte Labor, ob eine Infektion mit Pilzen oder Bakterien vorliegt. Dazu wird die mit einem Wattetupfer entnommene Probe auf einem Objektträger abgerollt und unter dem Mikroskop betrachtet.
Zum Nachweis von Chlamydien macht die Ärzt*in bei Frauen unter 25 zusätzliche einen Muttermundabstrich bzw. seit 2009 eine Urinuntersuchung.
Für die Untersuchung der Scheide führt die Ärzt*in ein angewärmtes Spekulum (Spiegel) ein, um den Scheideneingang, die Innenwand der Scheide, den Gebärmutterhals und den Muttermund beurteilen zu können.
Um bösartige Entartungen der Schleimhaut am Muttermund frühzeitig zu erkennen, wird bei jeder Krebsfrüherkennung sowie bei verdächtigen Veränderungen ein Abstrich mit Zellen vom äußeren Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen (Gebärmutterhalsabstrich). Die gewonnenen Zellen werden auf eine kleine Glasplatte (Objektträger) aufgetragen, in einem Labor eingefärbt und unter dem Mikroskop auf abnorme Veränderungen und Krebszellen untersucht (zytologische Untersuchung). Die nach dem griechischen Anatom und Pathologen George Nicolas Papanicolaou benannte Färbung gab dem Test auch seinen zweiten Namen: Papanicolaou- oder Pap-Test. Je nach Grad der Zellveränderung wird das Ergebnis in die Klassen I bis V eingeteilt:
Seit Beginn der Früherkennung durch den Gebärmutterhalsabstrich im Jahr 1971 ist die Sterblichkeit von Frauen mit Gebärmutterhalskrebs um über zwei Drittel zurückgegangen. (Seit 2007 wird eine Impfung gegen Humane Papilloma-Viren empfohlen, die verantwortlich sind für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.) Der zytologische Test ist allerdings mit erheblichen Problemen verbunden:
Die diagnostische Unsicherheit hat Folgen: Nach einem auffälligen Gebärmutterhalsabstrich folgt zunächst eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie), eventuell mit Entnahme von Gewebeproben oder einer Ausschabung des Gebärmutterkanals. Sind auch diese Proben auffällig, wird das veränderte Gewebe durch Laser oder Skalpell entfernt (Konisation). Mit einer Konisation ist aber nicht nur ein Operationsrisiko verbunden; bei jüngeren Frauen steigt nach dieser Behandlung auch das Risiko einer Frühgeburt
Nach der Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane folgt die Brustuntersuchung. Das Abtasten der Brüste gehört ab dem 30. Lebensjahr zur jährlichen Krebsfrüherkennung. Die Ärzt*in sieht sich die Brüste auf Form- und Größenunterschiede hin an, sucht nach Entzündungen, Schwellungen und Einziehungen der Haut. Veränderungen wie bei einer Zellulite („Orangenhaut“) können auch Anzeichen eines bösartigen Tumors in der Brust sein. Die Ärzt*in tastet die Brust anschließend mit kreisenden und streichenden Bewegungen ab und prüft durch leichten Druck auf die Brustwarze, ob Sekret austritt. Die Untersuchung der Achselhöhlen ist notwendig, um vergrößerte Lymphknoten zu entdecken.
Unterschiede zwischen den Brüsten werden von derÄrzt*in registriert; sie sind im Allgemeinen nicht krankhaft: Viele Frauen haben seit ihrer Jugend ungleich große Brüste, andere haben beim Stillen auf einer Seite eine Brustentzündung bekommen, die die Brustform verändert hat. Ein Warnhinweis ist jedoch, wenn sich eine Brust prall anfühlt, die andere aber nicht.
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr ist in Deutschland aufgefordert, jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung durchführen zu lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Zu den gynäkologischen Früherkennungsuntersuchungen gehören:
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