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Das Ausbleiben der Regel ist bei den meisten Frauen das erste Zeichen der Schwangerschaft (Gravidität). Es ist allerdings kein sicheres Schwangerschaftszeichen, da die wenigsten Frauen einen exakt regelmäßigen Zyklus haben. Prüfungsstress, Flugreisen oder eine Erkältung reichen bei vielen Frauen aus, um die Regel gehörig aus der Bahn zu bringen.
Häufig bemerken Frauen an sich weitere Frühzeichen einer Schwangerschaft, z. B. ein Ziehen in den Brüsten oder deren Größenzunahme. Aber auch dies sind keine verlässlichen Zeichen.
Zu den sicheren Schwangerschaftszeichen gehören:
Schwangerschaftstest. Praktisch und schnell kann jede Frau mit einem Schwangerschaftstest aus der Drogerie oder Apotheke feststellen, ob sie schwanger ist oder nicht. Der Test funktioniert allerdings frühestens am Tag der ausbleibenden Monatsblutung; wer einen unregelmäßigen Zyklus hat, sollte aber 1–3 Tage warten, um den Test nicht wiederholen zu müssen. Der Test weist im Urin das Schwangerschaftshormon Beta-HCG nach. Es empfiehlt sich, den Test morgens nach dem Aufwachen zu machen, da der Urin und das darin enthaltene Beta-HCG dann besonders konzentriert sind. Besteht eine Schwangerschaft, wird dieses Hormon vom Mutterkuchen gebildet. Die Zuverlässigkeit des Urintests ist heute sehr hoch – sie liegt bei rund 99 %.
Wer ganz schnell Gewissheit haben möchte, kann bei der Frauenärzt*in das Blut untersuchen lassen. Im Blut lässt sich bereits elf Tage nach der Befruchtung, also noch vor Ausbleiben der Regelblutung, ein Beta-HCG-Anstieg feststellen.
Sofort zur Frauenärzt*in beim positiven Schwangerschaftstest? Manche Frauen fühlen sich unsicher oder glauben, sich sofort umfassend auf eventuelle Risiken ihrer Schwangerschaft untersuchen lassen zu müssen. Tatsache jedoch ist: Die Frauenärzt*in kann die Schwangerschaft erst zwei oder drei Wochen nach dem Ausbleiben der Regel, dann aber mit dem Ultraschall sehr gut beurteilen, insbesondere gelingt dann der Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft sicher.
Mit dem ersten Besuch bei der Frauenärzt*in beginnt die Schwangerschaftsvorsorge. Sie sieht in den ersten vier Monaten alle vier Wochen den Gang zur Frauenärzt*in vor, in den darauf folgenden drei Monaten alle drei Wochen, in den nächsten zwei Monaten alle zwei Wochen und im letzten, zehnten Monat, jede Woche. Die erste Untersuchung umfasst:
Auch ein Ultraschall wird durchgeführt, meist über die Scheide (vaginal). Der Vaginalultraschall ist für die meisten Frauen zwar etwas unangenehmer als der Ultraschall durch die Bauchdecke, ergibt aber wesentlich bessere Bilder. Zudem muss beim Vaginalultraschall die Harnblase nicht gefüllt sein – im Gegensatz zum Ultraschall durch die Bauchdecke, bei dem rund eine Stunde vor der Untersuchung reichlich getrunken werden muss, ohne zur Toilette zu gehen.
Die Befunde der Schwangerschaftsvorsorge werden in den Mutterpass eingetragen. Bei einer Risikoschwangerschaft mit erhöhter Gefahr für Mutter oder Kind werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Die Schwangere sollte auch bei einer gesunden Schwangerschaft keinen Vorsorgetermin verschieben oder ausfallen lassen.
Sieht man vom Ultraschall ab, ist dieses Vorsorgeprogramm seit seiner Einführung durch die Krankenversicherungen in den 1960er Jahren in etwa gleich geblieben. Schwangere und ihre Ärzt*innen erhoffen sich durch all diese Untersuchungen einen Nutzen für Mutter und Kind. Tatsache ist aber auch, dass in Deutschland keine systematischen Untersuchungen zur Brauchbarkeit dieses Systems vorliegen. Daten einzelner Bundesländer zur Gesundheit von Neugeborenen zeigen, dass sich die Zahl der Kindstode während der Schwangerschaft in den letzten 20 Jahren trotz engmaschiger Betreuung nicht messbar verringert hat. Die Müttersterblichkeit halbierte sich zwar im 20. Jahrhundert alle zehn Jahre, doch ohne dass die Einführung der Vorsorgeuntersuchungen diesen Prozess erkennbar beschleunigt hätte. Vergleicht man das hiesige System allerdings mit Ländern, in denen Mütter keine regelmäßigen UNtersuchungen erfahren, zeigt sich sehr wohl ein UNterschied, was Komplikationen und Erkrankungen von Mutter und Kind betrifft.
Sondertext: Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins
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