Gesundheit heute

Schmerz- und Schlafmedizin

Schmerz- und Schlafmedizin

Schmerzen können das Leben zur Hölle machen. Eigentlich signalisieren sie drohende Gefahr und leiten Schutzreflexe ein. Sie haben aber die fatale Eigenschaft, sich zu verselbständigen, wenn unser Schmerzgedächtnis den Schmerz erinnert, auch wenn er im Moment nicht vorhanden ist. Schmerzmittel bringen dann meist nur mäßige Linderung und bergen erhebliche Risiken und Nebenwirkungen. Die moderne Schmerzmedizin packt deshalb das Übel bei der Wurzel: nämlich im Kopf. „Schmerzpatienten können ihre Schmerzen nicht nur lernen, sie können sie auch wieder verlernen“, so lautet ihre Grundthese. Schmerzen können auch den Schlaf rauben - daher veranlasst jeder Schlafmediziner einen diagnostischen Schlaf im Schlaflabor, wenn er hinter Schlafproblemen ernste organische Erkrankungen vermutet. Hierbei werden während einer ganzen Nacht Gehirnaktivitäten, Atemfrequenz, die Sauerstoffsättigung im Blut, Puls, EKG und die Muskelaktivität in den Beinen aufgezeichnet. Hinter sehr vielen Schlafproblemen stecken aber keine organischen, sondern psychische Störungen oder Dauerbelastungen. Schlaffördernde Medikamente treten für die Schlafmedizin daher zunehmend in den Hintergrund, während sich moderne Verhaltenstherapien immer weiter durchsetzen.
(Bild: Wavebreakmediamicrro/veer)
Krankheiten & Therapie: Schmerz- und Schlafmedizin
In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?

Gibt es in Zukunft weniger Vorsorge?

In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?

Neues Gesetz ändert Finanzierung

Ab 2027 sollen Leistungen in Frauenarztpraxen anders vergütet werden. Ärzt*innen warnen, dass dann weniger Termine für Schwangere zur Verfügung stehen könnten. Die Krankenkassen widersprechen. Was steckt dahinter?

Vorsorge gedeckelt

Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat der Bundestag im Sommer ein Spargesetz beschlossen. Auch für Frauenarztpraxen ändert sich dadurch die Bezahlung. Grundsätzlich bekommt eine Praxis für jede Patientin ein fixes Budget pro Quartal. Manche Untersuchungen, darunter die Schwangerenvorsorge, wurden bisher zusätzlich vergütet. Dadurch wurde jede Vorsorge von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2027 soll jedoch auch die Vorsorge in das gedeckelte Gesamtbudget einfließen. Praxen bekommen dann pro Quartal nur noch eine begrenzte Zahl dieser Leistungen voll bezahlt.

Weniger Termine befürchet

Die Gesamtvergütung für die Schwangerenvorsorge orientiert sich dann an dem Jahr 2025 – egal, wieviel Patientinnen in Zukunft tatsächlich eine Schwangerenvorsorge bekommen.  Ärztevertreter*innen sehen darin ein Problem. Denn wenn mehr Schwangere betreut werden müssen, bekommt die Praxis ab einer gewissen Zahl an Schwangeren die Vorsorge nicht mehr vollständig vergütet. Die Folge könnte sein, dass für Schwangere weniger Termine zur Verfügung stehen als notwendig. 

Krankenkassen: kein Sparplan

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen betont, dass das bisherige Budget für die Vorsorge komplett in die Gesamtbudgetierung überführt würde – es werde also nicht gespart. Außerdem werde die Gesamtvergütung jährlich erhöht. Eine Gefährdung der Schwangerenvorsorge sieht man bei den Krankenkassen daher nicht. Unter anderem auch deshalb, weil man nicht mit steigen Geburtenzahlen rechnet. 

Ausschuss entscheidet

Wie die Finanzierung am Ende tatsächlich erfolgt, entscheidet ein Bewertungsausschuss. In diesem sitzen Vertreter aus Ärzteschaft und Krankenkassen. Der Bundestag hat die Grundlage dafür geschaffen, dass die Vorsorge in das Gesamtbudget überführt wird. Für welche Leistungen das am Ende konkret gilt, entscheidet der Bewertungsausschuss. 

Quelle: Tagesschau 

Von: Dr. med. Tobias Höflein; Bild: mauritius images / BigShot01 / Alamy / Alamy Stock Photos

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