Gesundheit heute

Geburt und Stillzeit

Das Glück und die Dankbarkeit, nach überstandener Geburt das neue Leben in Händen halten zu dürfen, seine Wärme und seinen Atem zu spüren, gehört zu den stärksten Gefühlen des Menschen überhaupt. Dementsprechend ist auch der Prozess des Gebärens etwas ganz Besonderes und eine mit nichts zu vergleichende Erfahrung für Mutter und Vater. Zugleich jedoch ist die Geburt die komplikationsreichste und gefährlichste Phase im Leben überhaupt. Deswegen wollen Hebammen und Geburtshelfer einerseits den natürlichen Geburtsverlauf so wenig wie möglich stören, auf der anderen Seite aber müssen sie Mutter und Kind kontinuierlich beobachten und rechtzeitig eingreifen, wenn es die Situation erfordert. Was diese dabei alles wissen und beachten müssen, und was man selbst tun kann, um die Geburt so positiv wie möglich zu erleben, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Bildquelle: Nina Buday/Shutterstock.com
Eltern und Kind: Geburt und Stillzeit
Befreiung von der Rezeptgebühr

Für den Eigenanteil, den Patient*innen selbst zahlen müssen, gibt es eine Höchstgrenze.

Befreiung von der Rezeptgebühr

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

Von: Simone Lang; Bild: pikselstock/Shutterstock.com

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