Gesundheit heute

Notfälle und Erste Hilfe

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.
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Gesund leben: Notfälle und Erste Hilfe
Gut geschützt gegen RSV

Die Impfung der Schwangeren gegen RSV schützt auch das Neugeborene.

Gut geschützt gegen RSV

Per Impfung oder Antikörpergabe

Respiratorische Synzytial-Viren, kurz RSV, sind eigentlich harmlose Erkältungsviren. Bei Säuglingen drohen bei einer Infektion aber schwere Verläufe. Was schützt besser: die Impfung oder die Gabe von Antikörpern?

Herbst + Winter = Erkältungszeit

Wenn die Temperaturen sinken und es draußen ungemütlich wird, haben Erkältungsviren Hochsaison. Das gilt nicht nur für Schnupfen und Grippe, sondern auch für RSV. Das Respiratorische Synzytial-Virus löst bei den meisten Menschen Erkältungen aus, die nicht von denen anderer Erreger zu unterschieden sind. Für Neugeborene und Säuglinge unter 6 Monaten ist RSV jedoch gefährlicher. In diesem Alter können die Viren tief in die Lunge vordringen und dort Lungenentzündungen auslösen. In schweren Fällen müssen betroffene Kinder oft ins Krankenhaus eingewiesen werden. Doch es gibt gute Möglichkeiten, einer RSV-Infektion vorzubeugen.

Antikörper fürs Baby

In Deutschland besteht der Standard zur RSV-Vorbeugung darin, dass die Neugeborenen über eine Spritze in den Muskel Antikörper gegen RSV erhalten. Das geschieht entweder vor der nächsten Virensaison (Oktober bis März) oder, wenn die Kinder in den betreffenden Monaten geboren werden, möglichst frühzeitig nach der Geburt. Oft wird das im Rahmen der U2-Untersuchung am 3.-10. Lebenstag erledigt. Die STIKO empfiehlt diese Vorgehensweise.

Oder besser Impfung für die Mutter?

Eine andere Möglichkeit ist die Impfung der Mutter in der 32. bis 37. Schwangerschaftswoche. Dann bildet die Mutter Antikörper, die über die Plazenta auf das Neugeborene übergehen. Das Kind ist so in den ersten 6 Lebensmonaten gegen RSV geschützt. Der Vorteil dabei ist, dass das Kind direkt von der Geburt an geschützt ist. Nachteilig ist, dass das Immunsystem der Mutter nicht immer gleich gut reagiert. Manchmal ist der der Schutz des Kindes dann stärker, manchmal schwächer. Außerdem gibt es weniger Studien als zur Impfung.

Entscheidung der werdenden Mutter

In Deutschland ist die RSV-Impfung für Schwangere eine Selbstzahlerleistung. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung. Am besten fragen sie vorher bei ihrer Krankenkasse nach. Hat die Mutter eine Impfung im entsprechenden Zeitraum erhalten, ist die Prophylaxe mit Antikörpern bei den meisten Kindern nicht mehr erforderlich. Ausnahmen sind Kinder mit besonderen Risikofaktoren für schwere RSV-Infektionen wie z. B. einer angeborenen Lungenerkrankung, einem schweren Herzfehler oder schweren Immundefekten.

Quellen:

Von: Christine Sladky; Bild: mauritius images / Andriy Popov / Alamy / Alamy Stock Photos

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